Zweiter Schritt

 

 

 

 

Sind jetzt die ersten Daten erfasst, wird bei den Standesämter weiter gesucht

Die Standesämter geben Auskunft über Geburts-, Heirats- und Sterbedaten oder

Senden auf Anfrage auch Kopien zu.

Man sollte bei einer Kopie, auf die Beglaubigung verzichten, da sie teilweise sehr teuer ist.

 

Bei dem Schreiben an das Standesamt, sollte das verwandtschaftliche Verhältnis mit angegeben werden.

So erspart man sich eventuell eine Rückfrage vom Standesamt,

 da bis 30 Jahre nach dem Tod der gesuchten Person,

 nur diejenigen Auskunft bekommen, die in gerader Linie damit verwandt sind.

Einige Standesämter, geben auch nur Auskunft,

an Verwandtschaft aus der geraden Linie,

 wenn die gesuchte Person, schon länger als 30 Jahre verstorben ist.

 

In den Staatsarchiven liegen Kopien der standesamtlichen Urkunde,

die darf aber erst einsehen werden, wenn sie älter als 100 Jahre sind.

 

Es wäre gut, in den Schreiben am Standesamt, ausdrücklich darauf hinzuweisen,

dass die Kosten die entstehen, für Kopien und Sonstiges, selbstverständlich übernommen werden.

Genau so selbstverständlich sollte ein frankierter Rückumschlag sein.

Aus dieser Kopie , vom Standesamt, werden nun neue Daten bzw. Orte ersichtlich,

 an denen nun wiederum die Standesämter angeschrieben werden.

 

Hier ein Beispiel

 

Geburtsurkunde von 1877 A

Ovale Legende: Unterschrift der Melderin und des StandesbeamtenOvale Legende: Name des Kindes und Name der Zeugin der NiederkunftOvale Legende: Name der Eltern, Beruf und ReligionOvale Legende: Ort und Datum der MeldungOvale Legende: Ort, Datum, Uhrzeit der Geburt und das GeschlechtOvale Legende: Wer hat die Geburt gemeldet

Geburtsurkunde von 1877 B

 

 

Nun kann der dritte Schritt gemacht werden.

 

 

Anregungen, Fragen, Kritik.

Ich bitte um Kontakt.

 

 

 

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