Zweiter Schritt
Sind jetzt die ersten Daten erfasst, wird bei den
Standesämter weiter gesucht Die Standesämter geben Auskunft über Geburts-, Heirats-
und Sterbedaten oder Senden auf Anfrage auch Kopien zu. Man sollte bei einer Kopie, auf die Beglaubigung
verzichten, da sie teilweise sehr teuer ist. Bei dem Schreiben an das Standesamt, sollte das
verwandtschaftliche Verhältnis mit angegeben werden. So erspart man sich eventuell eine Rückfrage vom
Standesamt, da bis 30 Jahre
nach dem Tod der gesuchten Person, nur diejenigen
Auskunft bekommen, die in gerader Linie damit verwandt sind. Einige Standesämter, geben auch nur Auskunft, an Verwandtschaft aus der geraden Linie, wenn die gesuchte
Person, schon länger als 30 Jahre verstorben ist. In den Staatsarchiven liegen Kopien der standesamtlichen
Urkunde, die darf aber erst einsehen werden, wenn sie älter als 100
Jahre sind. Es wäre gut, in den Schreiben am Standesamt, ausdrücklich
darauf hinzuweisen, dass die Kosten die entstehen, für Kopien und Sonstiges,
selbstverständlich übernommen werden. Genau so selbstverständlich sollte ein frankierter
Rückumschlag sein. Aus dieser Kopie , vom Standesamt, werden nun neue Daten
bzw. Orte ersichtlich, an denen nun
wiederum die Standesämter angeschrieben werden. Hier ein Beispiel Geburtsurkunde von 1877 A Geburtsurkunde von
1877 B Nun kann der dritte Schritt gemacht werden. Anregungen, Fragen, Kritik. Ich bitte um Kontakt. nach oben erster Schritt dritte Schritt Was noch Anfang |